Schulkonferenz


Die Schulkonferenzist das "oberste Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung" in Berlin. Ihre Zusammensetzung, Funktion und Rechte sind in Teil IV, Abschnitt II in den Paragraphen 75-78 des Berliner Schulgesetzes geregelt.

Nach §76 (Anhörungsrechte) entscheidet sie z.B. über die Verwendung von Geldern, das Schulprogramm, die Schulorganisation (Unterrichtung in den Fächern, Hausaufgaben, Dauer der Schulwoche, Name der Schule). Außerdem stimmt sie über Schulversuche, Unterrichtsbeginn, die Hausordnung und Werbung/Sponsoring ab.
Bei wichtigen Dingen ist sie anzuhören. Dazu gehören bauliche Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, Einrichtung von Bildungsgängen oder Fachrichtungen.
Mitglieder sind nach §77 der Schulleiter, vier von der Gesamtkonferenz gewählte LehrerInnen, vier von der Gesamtschülervertretung gewählte SchülerInnen sowie vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Eltern der Schule. Unter Umständen kommt eine weitere von den anderen Mitgliedern gewählte nichtschulische Person hinzu. Alle Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt. 
Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter. Dieser muss sie mindestens viermal im Jahr einberufen.
In der derzeit laufenden Legislaturperiode 2010-12 musste die Schulkonferenz z.B. über die Einrichtung des neuen Schulversuchs "Schnelllerner" abstimmen. Weiterhin berät sie über die Fortführung des Enrichmentbereiches und organisiert Unterrichtsangebote.
An der RLO tagt die Schulkonferenz im Büro des Schulleiters. 



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